Die Haltung von Hunden im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück ist steuerpflichtig. Schaffen Sie sich einen Hund an, muss dieser daher innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück angemeldet werden. 

Die Hundesteuer wird jährlich berechnet und ist zum 01.07. eines Jahres fällig. Die Höhe der Hundesteuer ist abhängig von den im Haushalt lebenden Hunden. 

Gefährliche Hunde werden mit dem 10-fachen Steuersatz berechnet. Eine Auflistung aller dazugehörigen Rassen finden Sie in der städtischen Hundesteuersatzung (PDF-Datei).

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit dem Ablauf des Monats in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.

  • der Hund muss  angemeldet werden, wenn er im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück gehalten wird.

Bei Haltung von großen Hunden, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreichen gelten folgende Haltungsvoraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 Landeshundegesetz - Sie dürfen insbesondere nicht gegen bestimmte Vorschriften des Tierschutz-, Waffen-, Jagd- oder Hunderechts verstoßen haben, nicht wegen gewisser Straftaten rechtskäftig verurteilt worden sein, nicht aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung unter Betreuung stehen und weder trunksüchtig noch rauschmittelsüchtig sein.
  • eine besondere Haftpflichtversicherung (siehe „erforderliche Unterlagen“)
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip
Steuerlich benötigte Unterlagen

Unterlagen sind bei der Anmeldung nur dann erforderlich, wenn Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung (siehe auch Abschnitt "Kosten") geltend machen wollen.

Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde:
  • Prüfungzeugnis
  • Verwendung des Hundes muss in geeigneter Weise glaubhaft gemacht werden.
Hunde aus einem anerkannten Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung:
  • Übernahmevertrag
Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II:
  • Leistungsbescheid.
Hunde, die ausschließlich dem Schutz/der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis der Merkmale "B", "BL", "aG", "H" dienen:
  • Kopie des Ausweises.
Bei großen Hunden benötigte Unterlagen

Wenn Sie einen großen Hund anmelden möchten, werden zudem folgende Unterlagen für die ordnungsbehördliche Anmeldung benötigt:

  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
    Der Sachkundenachweis kann von Tierärzt*innen oder einer anerkannten sachverständigen Person ausgestellt werden. Tierärzt*innen, Polizeihundeführer*innen und Personen, die nach § 10 Abs. 3 LHundG Sachkundebescheinigungen ausstellen dürfen gelten als sachkundig und benötigen keinen gesonderten Nachweis.
  • Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro)
  • Nachweis über eine Mikrochipkennzeichnung des Hundes
  • In Einzelfällen auf Anordnung der Behörde: Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).

Die Nachweise können während der Online-Meldung hochgeladen werden. Bitte fassen sie mehrseitige Dokumente in einer PDF-Datei zusammen. Alternativ sind die Nachweise innerhalb von 14 Tagen nachzureichen.

  • Zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt.
  • Bei Zuwachs von im Haushalt gehaltener Hündin: Zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Name Preis Beschreibung
Ein Hund (55,00 EUR)
Zwei Hunde (61,00 EUR) je Hund
Drei oder mehr Hunde (67,00 EUR) je Hund
Ein gefährlicher Hund (550,00 EUR)
Zwei gefährliche Hunde (610,00 EUR) je Hund
Drei oder mehr gefährliche Hunde (670,00 EUR) je Hund
Entgegennahme von Anmeldungen großer Hunde (25,00 EUR) Gebühr wird gesondert vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung erhoben.

Befreiungen

  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe von Blinden, Tauben oder sonst hilfloser Personen (Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich)
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Rheda-Wiedenbrück aufhalten und für die eine Steuer in einer anderen Gemeinde bezahlt wird bzw. steuerbefreit sind.

 

Ermäßigungen

Ermäßigung auf 50 Prozent der Hundesteuer
  • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit abgelegter Prüfung eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes
  • Wachhunde, wenn das zu bewachende Gebäude 200 m  vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt
  • Hunde, die aus einem anerkannten Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung übernommen werden ·        
  • Hunde von Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen (nur für einen Hund).

 

Ermäßigung auf 25 Prozent der Hundesteuer
  • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, die gewerbsmäßig Ackerbau, Tierzucht, Obst-, Gemüse-, Pflanzenanbau betreiben und von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen 

Über den Punkt "Dienste" können Sie Ihren Hund online an- oder abmelden.

Sofern Sie eine Steuerermäßigung oder Befreiung beantragen, können Sie die erforderlichen Nachweise direkt hochladen.

Die Hundesteuermarke und den Gebührenbescheid mit den Zahlungsinformationen erhalten Sie mit der Post.

Hunde welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten, sind zusätzlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu melden.

Mit Ihrem Einverständnis werden beide Meldungen im Online-Verfahren miteinander kombiniert.

Falls es sich um einen gefährlichen Hund oder Hund bestimmter Rassen handelt, benötigen Sie im Vorfeld eine Erlaubnis zur Hundehaltung.

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  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück