Weitergabe von Daten bei der Meldung großer Hunde
Für Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mehr als 20 kg erreichen, gilt ebenfalls eine Meldepflicht bei der Ordnungsbehörde. Dies ergibt sich aus § 11 Landeshundegesetz NRW.
Gerne möchten wir die für beide Abteilungen der Stadtverwaltung relevanten Daten zusammen erheben.
Mit Ihrem Einverständnis werden im Folgenden alle relevanten Daten und Nachweise erhoben und im Anschluss den Fachbereichen Finanzen und Sicherheit und Ordnung zur Verfügung gestellt. Durch dieses Verfahren ist keine weitere Meldung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erforderlich.