Identitätsbereich

An-/Ab Meldung Hundesteuer



Zur weiteren Bearbeitung werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie im Portal angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.
 
Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden eingehalten.
 
Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Weitergabe von Daten bei der Meldung großer Hunde

Für Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mehr als 20 kg erreichen, gilt ebenfalls eine Meldepflicht bei der Ordnungsbehörde. Dies ergibt sich aus § 11 Landeshundegesetz NRW.

Gerne möchten wir die für beide Abteilungen der Stadtverwaltung relevanten Daten zusammen erheben.
Mit Ihrem Einverständnis werden im Folgenden alle relevanten Daten und Nachweise erhoben und im Anschluss den Fachbereichen Finanzen und Sicherheit und Ordnung zur Verfügung gestellt. Durch dieses Verfahren ist keine weitere Meldung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erforderlich.

⚠ Keine Einwilligung zu Datenweitergabe erteilt.

Ohne Ihre Einwilligung können nicht alle relevanten Daten weitergegeben werden.
Bitte erteilen Sie eine Zustimmung zur Datenweitergabe oder melden Sie Ihren Hund im Anschluss gesondert beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung an.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.