Sie sind Pflegeeltern oder wollen Pflegeeltern werden?

Dann sind Sie hier richtig.

Warum gibt es Pflegekinder?

Die Gründe, warum Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können sind vielfältig. Beispielsweise können Erkrankungen, Überforderung oder Krisen dazu führen, dass Kinder eine zeitlang oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können.

Häufig werden jüngere Kinder in Pflegefamilien untergebracht.

Was ist eine Pflegefamilie?

Pflegefamilie sind Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder.

Diese nehmen ein fremdes Kind bei sich auf, um es zu betreuen und zu erziehen, wenn leibliche Eltern dazu nicht in der Lage sind. Pflegeeltern treffen Entscheidungen über alltägliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Pflegekind.

Die elterliche Sorge liegt in der Regel bei den leiblichen Eltern oder einer vom Familiengericht bestimmten Person.

Eine pädagogische Ausbildung kann für Pflegeeltern hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung.

Pflegeeltern arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen.

Die Aufnahme eines Kindes bringt Veränderungen für das Kind, seine Eltern und die Pflegefamilie mit sich.

Wer kann Pflegekinder aufnehmen?

Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können Pflegekinder aufnehmen, wenn sie geeignet sind Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.

Darüber hinaus sollten Sie

  • Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
  • nicht vorbestraft sein
  • nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden
  • Körperlich fit und belastbar sein
  • genügend Zeit und Platz haben
  • ohne finanzielle Sorgen leben
  • ein tragfähiges soziales Netzwerk besitzen
  • bereit sein, für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • offen sein, für begleitete Umgangskontakte mit den Herkunftseltern
  • belastbar, tolerant, geduldig, einfühlsam, zuverlässig, flexibel und reflektiert sein
Wie wird man Pflegefamilie?

Wenn Sie in Rheda-Wiedenbrück wohnen vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit den Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes vor Ort.

Diese nehmen Sich gerne Zeit für Sie, um Sie ausführlich zum Thema Pflegeelternschaft zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. 

Sollten Sie entscheiden, sich für diese Aufgabe vorbereiten und qualifizieren zu lassen, erhalten Sie in einem Bewerberverfahren die Gelegenheit dazu.

In Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Pflegekind und Pflegeelternschaft und werden auf die Aufgabe als Pflegeeltern zielgerichtet vorbereitet.

Welche Formen der Pflegeelternschaft gibt es?

 

Vollzeitpflege auf Dauer

Das Kind soll dauerhaft in der Pflegefamilie verbleiben.

Vollzeitpflege auf Zeit

Die Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie ist für einen gebegrenzten Zeitraum vorgesehen.

Kurzzeitpflege

Eine geplante Unterbringung des Kindes für einen kurzen Zeitraum, bspw. während eines Klinikaufenthaltes von Alleinerziehenden.

Bereitschaftspflege

Eine ungeplante Unterbringung des Kindes, häufig aufgrund einer Krise in der Herkunftsfamilie. Das Kind verbleibt in einer Übergangssituation von einem Tag bis zu mehreren Monaten in der Bereitschaftspflegestelle. In dieser Zeit wird die weitere Perspektive geklärt.

Der Verbleib von Kindern in Pflegefamilien kann bis zum Erreichen der Volljährigkeit und darüber hinaus erfolgen.

Welche Unterstützung erhalten Pflegeeltern?

Pflegeeltern und -kinder haben für Ihre Anliegen persönliche Ansprechpartner*innen im Pflegekinderdienst des Jugendamtes der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

Darüber hinaus gibt es bei Bedarf zusätzlich eingesetzte Fachkräfte, die Pflegeeltern und -kinder beraten und begleiten.  

Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld.

Pflegeeltern haben die Möglichkeit an Fortbildungen und Supervision teilzunehmen.

Der Fachbereich des Pflegekinderdienstes arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII.

Sorgeberechtigte Personen (leibliche Eltern, Vormünder*innen/Ergänzungspfleger*innen) können im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 27 i.V.m. § 33 SGB V III stellen.

Wer kann Pflegekinder aufnehmen?

Paare und Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können Pflegekinder aufnehmen, wenn sie geeignet sind Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.

Darüber hinaus sollten Sie

  • Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
  • nicht vorbestraft sein
  • nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden
  • Körperlich fit und belastbar sein
  • genügend Zeit und Platz haben
  • ohne finanzielle Sorgen leben
  • ein tragfähiges soziales Netzwerk besitzen
  • bereit sein, für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • offen sein, für begleitete Umgangskontakte mit den Herkunftseltern
  • belastbar, tolerant, geduldig, einfühlsam, zuverlässig, flexibel und reflektiert sein

Für das Bewerberverfahren wird Folgendes benötigt:

  • Fragebogen
  • Ausführlicher Lebensbericht mit Fotos der Bewerbenden
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Bewerbenden und von jeder im Haushalt lebenden Person ab 16 Jahren
  • Schufa-Selbstauskunft (kostenfrei)

keine

keine

Mit dem Eingang des Fragebogens und des Lebensberichtes startet das Bewerberverfahren. Die weiteren Unterlagen werden nachgereicht.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerberunterlagen willigen Sie ein, dass Ihre personenbezogenen Daten und Informationen, die Sie im Rahmen des gesamten Bewerberverfahrens mitteilen, von den Fachkräften bearbeitet und über das Ende des Bewerberverfahrens hinaus gespeichert werden dürfen.

Sie können diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  • Informationsgespräch
  • Eingang Bewerberunterlagen
  • Persönliche Gespräche
  • Hausbesuch
  • Kennenlernen der im Haushalt lebenden Personen
  • Schulungsveranstaltungen
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II.3-51.1 Allgemeiner Sozialer Dienst

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück

  • Telefon: 05242 963-537

  • Telefax: 05242 963-599