Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück als wohnungssuchend registrieren lassen. Das Wohnungsamt überstützt registrierte Haushalt bei der Wohnungssuche und bemüht sich im Rahmen freiwerdende Wohnungen um die Vermittlung einer geeigneten Wohnung. 

§ 4 Absatz 3 WFNG NRW

  • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden

Keine

Keine

Jede Bürgerin/ jeder Bürger kann sich telefonisch, vor Ort oder mit einem Antrag als wohnungssuchend registrieren lassen.

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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück