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Der zweite Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 31.12.2026.
Mit dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan wird die finanzielle Förderung der freien Träger durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück geregelt.
Er umfasst die inhaltliche und fachliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in den vier Handlungsfeldern:
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Finanziell gefördert werden:
- Erholungsfreizeiten
- Angebote im Rahmen der Sommerferienspiele
- Internationale Jugendbegegnungen
- Bildungsmaßnahmen
- Kinder- und Jugendveranstaltungen
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- JugendleiterInnenausbildungen
- Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
- Bau und Einrichtung
- Unterhaltung
- Anschaffung von Geräten und Material
Einrichtung
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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-596
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Faxnummer: 05242 963-222
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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-599