Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Der öffentlichen Jugendhilfe kommt allerdings kein eigenständiger Erziehungsauftrag zu, da nach den gesetzlichen Bestimmungen den Eltern das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gebührt. Die öffentliche Jugendhilfe zeigt demzufolge Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konfliktsituationen Wege auf, wie sie diese selbst lösen können und bietet Beratung und passgenaue Unterstützung an.


Servicezeiten

TagZeitraum 1Zeitraum 2
Montag08:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

Diese Einrichtung gehört zu

Geschäftsbereich II

Zu dieser Einrichtung gehören

II.3-51.1 Allgemeiner Sozialer Dienst
II.3-51.2 Bildung und Sport
II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
II.3-51.4 Verwaltung und Finanzsteuerung

Anschrift

  • Stadt Rheda-Wiedenbrück

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück

Kontaktpersonen