Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstückstauschverfahren, das im Baugesetzbuch geregelt ist. Mit Hilfe der Umlegung (§§ 45 ff Baugesetzbuch) können die verschiedenen Interessen der Grundstückseigentümer ausgeglichen werden.

Vorrangig geht es darum, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen. Hierzu sind Wertfestsetzungen im Rahmen der Einwurfs- und Zuteilungsbewertung der Grundstücke sowie der Abfindung von baulichen Anlagen, Anpflanzungen und sonstigen Einrichtungen vorzunehmen.

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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

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