Besteht die Möglichkeit, dass ein Grundstück an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden kann oder ist ein Grundstück tatsächlich angeschlossen, werden einmalige Kanalanschlussbeiträge erhoben.
Was sind Kanalanschlussbeiträge?
Zur Deckung des mit der Herstellung der Abwasseranlage verbundenen Aufwandes werden Kanalanschlussbeiträge erhoben. Rechtsgrundlage dafür ist § 8 KAG NRW in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen.
Der Maßstab für die Ermittlung des Kanalanschlussbeitrags ist die Grundstücksfläche. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke berücksichtigt. Dies erfolgt in der Regel durch die Multiplikation der Grundstücksfläche mit der Geschossflächenzahl nach der Baunutzungsverordnung. Die so ermittelte Nutzungsfläche wird mit dem Einheitssatz multipliziert. Dieser beträgt in Rheda-Wiedenbrück derzeit 4,60 € pro m² Nutzungsfläche für den Schmutz- und Regenwasserkanal.
Beispiel:
Das Grundstück hat eine Fläche von 350 m². Die maßgebende Geschossflächenzahl beträgt 0,8. Der einmalige Kanalanschlussbeitrag für den Schmutz- und Regenwasserkanal berechnet sich daher wie folgt:
Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal: | |
zu veranlagende Grundstücksfläche (a) | 350,00 m² |
maßgebende GFZ (b) | 0,8 |
anrechenbare Fläche (a x b) | 280,00 m² |
anrechenbare Fläche x Einheitssatz 4,60 €/m² | 1 288,00 € |
Beitrag für Schmutz- und Regenwasserkanal insgesamt: | 1 288,00 € |
Weitere Informationen und Angaben können Sie der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen entnehmen.
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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
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