Der städtische Friedhof wird von der Stadt Rheda-Wiedenbrück verwaltet.
Der Friedhof wurde im 19. Jahrhundert eröffnet, liegt am Nordring/ Friedhofsweg 18 und ist in nur wenigen Gehminuten vom Zentrum zu erreichen.
Grabarten auf dem städt. Friedhof Rheda-Wiedenbrück
Reihengrabstätten
In einem Reihengrab kann nur eine Person bestattet werden. Die Gräber werden den Bestattungsfällen folgend nacheinander belegt. Hier ist es nicht möglich, eine besondere Grabstelle zu wählen oder für Angehörige reservieren zu lassen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstelle ist nicht möglich.
Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung.
Die Rasenreihengrabstätten (Urne oder Sarg) sind Rasenflächen. Diese Grabstätten sind eine Alternative zu den anonymen Grabstätten. Bei diesen Grabstätten können die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein und haben die Möglichkeit, eine Gedenkplatte legen zu lassen.
In den Sonderreihengrabstätten für Urnen können Urnen bestattet werden, wenn für die Ruhezeit nachweislich ein Vertrag für die Grabpflege mit der „Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH" abgeschlossen wurde. Siehe beigefügte Erläuterung.
Die anonymen Grabstätten sind Rasenflächen. Bei diesen Grabstellen sind die Angehörigen bei der Beisetzung nicht anwesend und kennen nicht den Ort der Grabstelle. Durch die Unkenntnis der Grabstelle können die Angehörigen nicht am Grab trauern. (Alternative: siehe Rasenreihengrabstätte oder Sonderreihengrabstätte für Urnen).
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes für eine Reihengrabstätte ist nicht möglich.
Wahlgrabstätten
Das Wahlgrab (Familiengrab) wird gewählt, wenn besondere Wünsche an die örtliche Lage und einer längeren Nutzungszeit der Grabstätte gestellt werden, oder die Familienangehörigen zusammen in einem Grab bestattet werden sollen.
Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder mehrstellige Grabstätte erworben werden.
Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Erläuterung Sonderreihengrabstätte für Urnen
Bei dem Sonderreihengrab für Urnen handelt es sich um persönliche Grabstätten in einer gemeinschaftlich gestalteten Anlage, die von den hiesigen Friedhofsgärtnereien (Klasen, Vossel, Wagner) gepflegt werden.
Angehörige können oder wollen sich nicht persönlich binden. Häufig ist bei allein stehenden Personen niemand mehr da, der sich um eine Grabstätte kümmern kann. Es besteht aber der Wunsch nach einer persönlichen Grabstätte, zu der Blumen oder Kerzen gebracht werden können (anders als in einem Rasengrab, wo keine Niederlegung erlaubt ist).
Der Preis für die Grabpflege wird einmalig im Voraus bezahlt. In diesem Preis sind die Erstbepflanzung der Grabstätte und die stetige Pflege enthalten, es entstehen keine Folgekosten.
Name | Preis | Beschreibung |
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Reihengrab für Sargbestattung | (1.180,00 EUR) | Nutzungszeit 30 Jahre, Ruhefrist 30 Jahre, Belegung mit 1 Sarg Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Reihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung | (1.390,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Sarg Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Rasenreihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung | (1.370,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Sarg Pflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung. Grabmal: Liegeplatte in der Rasenfläche möglich. |
Urnenreihengrab | (250,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Urne Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Urnenrasenreihengrab | (290,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Urne Pflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung. Grabmal: Liegeplatte in der Rasenfläche möglich. |
Sonderreihengrabstätte für Urnenbestattungen | (250,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Urne Pflege: Pflege im Rahmen der Vereinbarung mit der Dauergrabpflegegesellschaft. Grabmal möglich. Kosten zzgl. Kosten der Dauergrabpflege |
anonyme Beisetzung Sargbestattung einschl. Nutzungszeit der Kammer | (1.370,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Sarg bzw. 1 Urne Pflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung. |
anonyme Beisetzung Urnenbestattung | (290,00 EUR) | Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Sarg bzw. 1 Urne Pflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung. |
Wahlgrab | (1.950,00 EUR) | Verlängerungsgebühr je Jahr und Stelle 56,-- Euro Nutzungszeit 35 Jahre, Ruhefrist: Sarg 30 Jahre, Urne 12 Jahre, Belegung je Stelle 1 Sarg oder 2 Urnen (auf einen Sarg können zusätzlich bis zu 2 Urnen bestattet werden). Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Wahlgrab mit Flachgrabkammer | (1.430,00 EUR) | Verlängerungsgebühr je Jahr der Stelle und Nutzungsrecht der Grabkammer 118,-- Euro Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung je Stelle mit 1 Sarg Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Wahlgrab mit Tiefengrabkammer | (1.570,00 EUR) | Verlängerungsgebühr je Jahr der Stelle und Nutzungsrecht der Grabkammer 128,-- Euro Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung je Stelle mit 2 Särgen Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Wahlgrab für Urnenbestattung | (672,00 EUR) | Verlängerungsgebühr je Jahr und Stelle 56,-- Euro Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung je Stelle mit 2 Urnen Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten |
Beisetzungsgebühr Sargbestattung | (430,00 EUR) | |
Beisetzungsgebühr Urnenbestattung | (85,00 EUR) | |
Nutzungsgebühr Leichenhalle/Aufbahrungsraum | (149,00 EUR) | |
Nutzungsgebühr Kapelle | (147,00 EUR) |
Die Kosten verstehen sich einmalig, keine jährliche Friedhosunterhaltungsgebühr.
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III.2-66.2 Grünflächen und Bäder
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