An Samstagen während der Ferienreisezeit, also vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit folgenden Fahrzeuge fahren:

Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.

Ihr Wohnsitz beziehungsweise der Firmensitz muss in Rheda-Wiedenbrück sein.

Kopie KFZ Schein vom LKW/Zugfahrzeug

Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen

Name Preis Beschreibung
Einzelgenehmigung (30,00 EUR)
Dauergenehmigung (110,00 EUR)

Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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