Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung.

Fahrzeuge bis zu folgenden Abmessungen benötigen keine Genehmigung:

  • Länge: 18,75 Meter
  • Höhe: 4,00 Meter
  • Breite: 2,55 Meter und
  • Gewicht: grundsätzlich 40 Tonnen

Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Abmessungen, beantragen Sie bitte eine Genehmigung.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen.

Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.

Name Preis Beschreibung
Einzelgenehmigung (zwischen 30,00 und 150,00 EUR)
Dauergenehmigung (zwischen 150,00 und 500,00 EUR)

Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt. Der Antrag kann mittels Online-Dienst, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden.

Sofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie auf dieser Seite einen Antragsvordruck als PDF-Datei.

Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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