Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung.
Fahrzeuge bis zu folgenden Abmessungen benötigen keine Genehmigung:
- Länge: 18,75 Meter
- Höhe: 4,00 Meter
- Breite: 2,55 Meter und
- Gewicht: grundsätzlich 40 Tonnen
Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Abmessungen, beantragen Sie bitte eine Genehmigung.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen.
Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.
Name | Preis | Beschreibung |
---|---|---|
Einzelgenehmigung | (zwischen 30,00 und 150,00 EUR) | |
Dauergenehmigung | (zwischen 150,00 und 500,00 EUR) |
5 Tage
Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt. Der Antrag kann mittels Online-Dienst, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden.
Sofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie auf dieser Seite einen Antragsvordruck als PDF-Datei.
Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
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