Der Parkausweis für den Stadtteil Rheda kann beantragt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Rheda angemeldet haben und nachweislich ein Kfz auf Sie zugelassen ist bzw. Ihnen ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen ist und Sie über keine eigene Garage oder keinen eigenen Stellplatz verfügen. Der Parkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Bitte fügen Sie bei der Beantragung eine Kopie des Fahrzeugscheines und ggf. eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters bei.
§ 46 StVO
- Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
- Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug
- keine eigene Garage oder eigener Stellplatz
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn es sich nicht um Ihr Fahrzeug handelt.
Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt.
Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt. Die Gebühr beträgt 150,00 €/jährlich.
Ca. eine Woche
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
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Kontaktpersonen
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