Geschäftsinhaber können für eines ihrer Kraftfahrzeuge eine Dauerparkgenehmigung beantragen, welche im Wiedenbrücker Stadtkern für die gebührenpflichtigen Parkplätze und im Rhedaer Stadtkern für die parkscheibenpflichtigen Parkplätze Rathaus und Bleichstraße gilt.

300,00 €/jährlich

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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