Der Parkausweis für den Innenstadtbereich Wiedenbrück kann beantragt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Wiedenrbrück haben und nachweislich ein Kfz auf Sie zugelassen ist bzw. Ihnen ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen ist und Sie über keine eigene Garage oder Stellplatz verfügen. Der Parkausweis garantiert keinen Stellplatz.
§ 46 StVO
- Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Wiedenbrück
- Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug
- keine eigene Garage oder eigener Stellplatz
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn es sich nicht um Ihr Fahrzeug handelt.
Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt.
150,00 €/jährlich
Ca. eine Woche
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-240
-
Faxnummer: 05242 963-480
-
-
Telefonnummer: 05242 963-210
-
Faxnummer: 05242 963-222