Inhaber von Handwerks- oder Einzelhandelsgeschäften, die in den Zonenhaltverboten in den Innenstädten ihre Betriebe haben, über keinen eigenen Stellplatz verfügen und für ihre Berufsausübung häufig auf einen Parkplatz in der Nähe des Betriebes angewiesen sind und regelmäßige Geschäftsfahrten nachweisen können, können für den Geschäftsinhaber bzw. den Geschäftsbetrieb für eines ihrer Kfz - nach Einzelprüfung - eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

 

Betrieb im „Bewohnerparkbereich“, kein eigener Stellplatz

KFZ-Schein

Keine

Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 100,00 €/jährlich.

ca. eine Woche

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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