Jede – auch kleine – Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum bedarf vor ihrer Einrichtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde

Bei folgenden Arbeiten muss eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baustelle beantragt werden.

  • Neubau von Straßen
  • Sanierungsmaßnahmen des bestehenden Straßennetzes (Fräsarbeiten, Asphaltarbeiten, Pflege des Straßenbegleitgrüns, Parkleitsystem, Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtung)
  • Neuverlegung und Sanierung von Versorgungsleitungen
    • Fernwärme
    • Gas
    • Strom
    • Telekommunikation
    • Wasser
  • Neuverlegung und Sanierung des Kanalnetzes
  • Aufstellen von Baugerüsten, Baukränen, o. ä.

Neupflanzungen, Pflegeschnitte und Fällung von Straßenbäumen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

  • Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan oder Angabe Regelplan gemäß RSA 21
  • Nachweis Ableistung Schulung RSA 21 („RSA Schulung“)

Der Antrag ist 2 Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen.

Name Preis Beschreibung
Verkehrsrechtliche Anordnung von mehr als zwei Straßen (zwischen 100,00 und 405,00 EUR)
Verkehrsrechtliche Anordnung (zwischen 45,00 und 200,00 EUR)
Jahresgenehmigung vereinfachtes Verfahren (767,00 EUR)

Die Gebühren für die Verkehrsanordnung beträgt 35,-- € bis zu 350,-- €. Die Gebühr staffelt sich je nach Umfang und Dauer der Verkehrsanordnung.

Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.

Einrichtung

Kontaktperson

Vollständige Kontaktdaten einblenden

II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Anschrift