Wenn Sie von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes befreit werden möchten, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes benötigen, können Sie diese beantragen. Die behandelnde Ärzt*in muss die Notwendigkeit jedoch vorab bescheinigen und kann die Dauer der Notwendigkeit auch zeitlich befristen. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie bereits auf unserem Antragsformular. 

Eine Ärzt*in muss aufgrund einer Untersuchung bescheinigen, dass bei Ihnen die Gefahren, welche sich durch das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder Schutzhelmes ergeben können, schwerwiegender sind, als die Gefahren, welche bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes oder Helmes eintreten können.

  • Antragsformular
  • Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit

keine

Sofern eine ärztliche Befristung erteilt wird, müssen Sie nach Ablauf der Frist einen neuen Antrag mit aktueller ärztlicher Bescheinigung stellen.

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit der ärztlichen Besscheinigung der Notwendigkeit ein. Sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, werden die Voraussetzungen geprüft. Im Anschluss kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese wird Ihnen dann postalisch zugestellt.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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