Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen (ortsgebunden oder kreisweit gültig) zu beantragen. Bei Antragstellung werden Kopien der Fahrzeugscheine benötigt.

Der Handwerker-Parkausweis für OWL soll die Arbeit überregional agierender Betriebe erleichtern. Voraussetzung ist, dass die Betriebe Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren. Die Fahrzeuge müssen mit fester Firmenaufschrift versehen sein. Der Parkausweis ist im gesamten Regierungsbezirk Detmold gültig und wird seit dem 01.12.2008 auch im Münsterland anerkannt.

Service- oder Werkstattfahrzeug, feste Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

keine, die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der erteilten Genehmigung und beginnt ab 22,00 €.

Handwerker-Parkausweis für OWL: Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 120,00 €.

ca. eine Woche

Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker kann ortsgebunden, für den Kreis Gütersloh sowie die Region OWL ausgestellt werden. 

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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