Wespen stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 39 dieses Gesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen stehen bereits auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Daher gilt für sie ein strengerer Schutz als für Wespen. Hornissennester dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh entfernt werden.
Durch den Rückgang der natürlichen Lebensräume findet man Wespen- oder Hornissennester häufig in der Nähe unserer Wohnungen, etwa auf dem Dachboden, im Schuppen, am Balkon oder in anderen Bereichen.
In den meisten Fällen ist eine Vernichtung des Nestes und der Tiere unnötig. Durch verschiedene Maßnahmen und ein entsprechendes Verhalten ist ein Zusammenleben möglich. Sollte eine Beseitigung erforderlich werden, empfiehlt sich die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers.
Wespen und Hornissen sind weder gefährlich noch aggressiv oder angriffslustig. Ihr Stich ist schmerzhaft. Gefährlich wird es aber nur bei Stichen im Mund oder im Halsbereich, oder wenn eine Allergie gegen Wespengift besteht. Hiervon ist ca. 1 % der Bevölkerung betroffen.
Dazu ein Zitat von Albert Einstein: "Es ist leichter, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil."
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