Der Schutz und die Pflege wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume werden als Artenschutz bezeichnet. Artenschutz ist notwendig, um dem weiteren Aussterben von Pflanzen- und Tierarten auf­grund der Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume (durch Besiedlung, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr u. a.) entgegenzuwirken. Jede einzelne wildlebende Art ist von Bedeutung für das Ökosystem, sei es in der Nahrungskette, für die Verbreitung von Samen oder als Träger wichtiger Erbinformationen.

Instrumente des Artenschutzes sind z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutz­verordnung sowie die Rote Liste, in der Tier- und Pflanzenarten nach dem Grad der Gefährdung aufge­führt sind. Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist ein internationa­les Abkommen. Es enthält u. a. Verbote von Handel, Ein- und Ausfuhr sowie Besitz von wildlebenden Tieren und Pflanzen bzw. Erzeugnissen daraus.

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