Der Schutz und die Pflege wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume werden als Artenschutz bezeichnet. Artenschutz ist notwendig, um dem weiteren Aussterben von Pflanzen- und Tierarten aufgrund der Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume (durch Besiedlung, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr u. a.) entgegenzuwirken. Jede einzelne wildlebende Art ist von Bedeutung für das Ökosystem, sei es in der Nahrungskette, für die Verbreitung von Samen oder als Träger wichtiger Erbinformationen.
Instrumente des Artenschutzes sind z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung sowie die Rote Liste, in der Tier- und Pflanzenarten nach dem Grad der Gefährdung aufgeführt sind. Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist ein internationales Abkommen. Es enthält u. a. Verbote von Handel, Ein- und Ausfuhr sowie Besitz von wildlebenden Tieren und Pflanzen bzw. Erzeugnissen daraus.
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IV.1-61.2 Klima, Mobilität und Stadterneuerung
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