Sie haben Fragen zu einem Bauvorhaben? Hier erfahren Sie mehr.

In erster Linie erfolgt eine Beratung zu:

  • bauaufsichtlichen Antragsverfahren
  • Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen
  • Verfahrensschritten und Ansprechpartner
  • Unterlagen und Bauvorlagen für Antragsverfahren

Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt nicht die Planung eines Vorhabens, sondern gibt nur eine mündliche Auskunft zu konkreten Fragen, die das öffentliche Baurecht betreffen.

Bei Fragen zum Planungsrecht wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner, siehe unten: Bauberatung (bauordnungsrechtlich).

Es muss ein berechtigtes Interesse an der Antwort bestehen.

ggf. Unterlagen auf welche sich die Anfrage bezieht

keine

Die Bauberatung in üblichem Umfang ist gebührenfrei. Eine intensive, über die normale Information hinausgehende Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens in Sachen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht beträgt 15 Euro für Bauherren (Personen gem. § 53 BauO NRW) bzw. 35 Euro für Entwurfsverfassende (§ 54 i.V.m § 67 BauO NRW) je angefangene halbe Stunde.

ca. 2 Wochen

Die Anfrage kann telefonisch, persönlich nach Terminabsprache oder per E-Mail gestellt werden. Der/die zuständige Sachbearbeitende wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Bauberatung durchführen. Es sind konkrete Fragen zu stellen.

Einrichtung

Kontaktpersonen

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IV.2 Fachbereich Bauordnung

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