Sie haben Fragen zu einem Bauvorhaben? Hier erfahren Sie mehr.

In erster Linie erfolgt eine Beratung zu:

  • bauaufsichtlichen Antragsverfahren
  • Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen
  • Verfahrensschritten und Ansprechpartner
  • Unterlagen und Bauvorlagen für Antragsverfahren

Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt nicht die Planung eines Vorhabens, sondern gibt nur eine mündliche Auskunft zu konkreten Fragen, die das öffentliche Baurecht betreffen.

Bei Fragen zum Planungsrecht wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner, siehe unten: Bauberatung (bauordnungsrechtlich).

Es muss ein berechtigtes Interesse an der Antwort bestehen.

ggf. Unterlagen auf welche sich die Anfrage bezieht

keine

ca. 2 Wochen

Die Anfrage kann telefonisch, persönlich nach Terminabsprache oder per E-Mail gestellt werden. Der/die zuständige Sachbearbeitende wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Bauberatung durchführen. Es sind konkrete Fragen zu stellen.

Einrichtung

Kontaktpersonen

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III.3 Fachbereich Bauordnung

Anschrift