Sie möchten Einsicht in eine Bauakte nehmen? Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde führt objektbezogene Bauakten für die im Stadtgebiet rechtmäßig errichteten Gebäude. Im Regelfall befinden sich in den einzelnen Akten alle erteilten Baugenehmigungen mit den dazugehörigen Bauvorlagen (beispielsweise Grundrisse und Schnitte). Für eine Vielzahl der Gebäude sind zudem statische Berechnungen archiviert.

Hauptsächlich dienen die archivierten Unterlagen öffentlich-rechtlichen Zwecken, jedoch werden sie der Öffentlichkeit unter Einhaltung des Datenschutzes im Rahmen der Möglichkeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Dabei erfolgt die Akteneinsicht ausschließlich in den Räumlichkeiten der unteren Bauaufsichtsbehörde. Eine Versendung der Bauakten erfolgt nicht.

Grundsätzlich können sowohl Eigentümer der Grundstücke als auch deren Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung Einsicht in die Bauakten nehmen.

Unter Darlegung eines konkreten berechtigten Interesses wird im Einzelfall zudem eine beschränkte Einsicht in die Bauakten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt.

Es wird auf Grund der Komplexität der Unterlagen jedoch empfohlen, eine fachkundige Person mitzubringen oder dieser eine entsprechende Vollmacht zur Akteneinsicht auszustellen.

Bei Bedarf können im Nachgang zur Akteneinsicht Kopien angefertigt werden. Diese können Sie in Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin abholen oder sich auf dem Postweg zusenden lassen.

Sie müssen einen Eigentümernachweis vorlegen.

Eigentümernachweis beispielsweise in Form eines Grundbuchauszuges, eines aktuellen Grundsteuerbescheids oder eines notariellen Kaufvertrags und ggf. eine Vollmacht des Eigentümers.

keine

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt nach Zeitaufwand und Anzahl der Kopien gem. Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Rheda-Wiedenbrück

ca. 2 Wochen

Teilen Sie uns telefonisch oder per E-Mail mit, in welche Bauakte Sie Einsicht nehmen wollen. Geben Sie hierbei Straße und Hausnummer an.

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IV.2 Fachbereich Bauordnung

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