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Zur Einrichtung einer Halteverbotszone muss ein Antrag gestellt werden
Wenn öffentlciher Verkehrsraum für private Zwecke ( z.B. Haushaltsumzug, Container etc.) mit Halteverboten freigehalten werden muss, so muss hierfür bei der Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Einreichung des vollständigen Antrages
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
Datum, Ort und Zeitraum, wo und wann das Halteverbot gelten soll
Der Antrag ist 2 Wochen vor Beginn des Halteverbotes einzureichen.
Eine Woche
Der Antragssteller ist für die Beschaffung, Aufstellung und Abbau der amtlichen Verkehrszeichen verpflichtet
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-238
-
Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Zur Einrichtung einer Halteverbotszone muss ein Antrag gestellt werden
Wenn öffentlciher Verkehrsraum für private Zwecke ( z.B. Haushaltsumzug, Container etc.) mit Halteverboten freigehalten werden muss, so muss hierfür bei der Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
Datum, Ort und Zeitraum, wo und wann das Halteverbot gelten soll
Einreichung des vollständigen Antrages
Eine Woche
Der Antrag ist 2 Wochen vor Beginn des Halteverbotes einzureichen.
Der Antragssteller ist für die Beschaffung, Aufstellung und Abbau der amtlichen Verkehrszeichen verpflichtet
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/625082/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.