Zur Einrichtung einer Halteverbotszone muss ein Antrag gestellt werden
Wenn öffentlciher Verkehrsraum für private Zwecke ( z.B. Haushaltsumzug, Container etc.) mit Halteverboten freigehalten werden muss, so muss hierfür bei der Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Einreichung des vollständigen Antrages
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
Datum, Ort und Zeitraum, wo und wann das Halteverbot gelten soll
Der Antrag ist 2 Wochen vor Beginn des Halteverbotes einzureichen.
Keine
Eine Woche
Der Antragssteller ist für die Beschaffung, Aufstellung und Abbau der amtlichen Verkehrszeichen verpflichtet
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
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- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
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