Ordnungswidrig abstellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, können je nach Fall an eine andere Stelle umgesetzt oder auf ein Sicherstellungsgelände verbracht werden. Bei der Verbringung auf ein Sicherheitsgelände kann das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder –führer abgeholt werden. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.

Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters

Keine Fristen, jedoch ggf. Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung

Abhängig vom Einzelfall

Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen.

Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Rheda-Wiedenbrück.

Einrichtung

Kontaktpersonen

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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