Ordnungswidrig abstellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, können je nach Fall an eine andere Stelle umgesetzt oder auf ein Sicherstellungsgelände verbracht werden. Bei der Verbringung auf ein Sicherheitsgelände kann das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder –führer abgeholt werden. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.
keine
Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters
Keine Fristen, jedoch ggf. Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung
Abhängig vom Einzelfall
sofort
Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen.
Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Rheda-Wiedenbrück.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-240
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Faxnummer: 05242 963-480
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Telefonnummer: 05242 963-210
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Faxnummer: 05242 963-222