Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung gegen ein Gesetz, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem jeweiligen Gesetz geahndet, gegen das verstoßen wurde, z. B. StVO, LImSchG, LHundG, KrWG
Die Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind in dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt
Sie haben die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Die Verwaltung prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Für den Fall, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wird, wird die anzeigende Person namentlich als Zeugin oder Zeuge genannt. Kommt es Laufe des Verfahrens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss die anzeigende Person hier ebenfalls als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen.
keine
Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben
- Tattag, -ort und –zeit
- Kontaktdaten der anzeigenden Person
- Ggf. Beweisfoto
keine
Eine Anzeige ist gebührenfrei
Abhängig vom Einzelfall
Die eingereichte Anzeige wird geprüft, ggf. wird ein Verfahren eingeleitet. Der konkrete Verfahrensablauf ist vom Einzelfall abhängig.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-240
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Faxnummer: 05242 963-480
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Telefonnummer: 05242 963-230
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Faxnummer: 05242 963-222
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Telefonnummer: 05242 963-244
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Faxnummer: 05242 963-480
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Telefonnummer: 05242 963-326
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Telefonnummer: 05242 963-210
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Faxnummer: 05242 963-222