Für besondere Verkaufsveranstaltungen brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Dies gilt etwa für den Weihnachtsbaumverkauf, den Artikelverkauf für Allerheiligen oder einen besonderen Verkauf zu Karneval.

Die Vorraussetzungen werden geprüft.

Formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben über den*die Antragsteller*in wie Name, Adresse, Firma und die*den Verantwortliche*n. Außerdem müssen Sie die Bezeichnung, die Zeit und den Ort der besonderen Verkaufsveranstaltung angeben.

keine

10,20 € bis 100,00 €. Die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei wiederholten Anträgen genügt die schriftliche Form.

Der Antrag wird nach Eingang der Verwaltungsgebühr schriftlich beschieden.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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