Benötigen Sie Hilfe in Bezug auf die Durchsetzung einer Vaterschaftsfeststellung für Ihr Kind/Ihre Kinder, so können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Diese Leistung ist für Sie kostenlos.

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie umfasst die Feststellung der Vaterschaft (ggf. auch die Berechnung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beistandschaft - Unterhalt). Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft ist freiwillig und kostenlos.

Diese Form der Beistandschaft kann von der Mutter des Kindes (ggf. auch von einem Vormund) beantragt werden.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Antragsstellers.

Die Vaterschaftsfeststellung im Rahmen der Beistandschaft umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Durchsetzung.

Daneben besteht noch die Möglichkeit eine Beratung einrichten zu lassen. In diesem Fall erfolgt lediglich eine Beratung über die Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung. Der Antragssteller muss die Vaterschaftsfeststellung dann eigenständig durchsetzen (Beratung - Vaterschaftsfeststellung).

Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen erhalten Sie nach einem ersten (ggf. telefonischen) Beratungsgespräch.

Durch den Antragsstellenden kann die Beistandschaft jederzeit schriftlich beendet werden.

§§ 55 f. SGB VIII, §§ 1712 ff. BGB

Ein schriftlicher Antrag ist notwendig.

Die Beistandschaft endet mit der Feststellung der Vaterschaft.

Schriftlicher Antrag nach persönlichem Beratungsgespräch

Keine

Keine

Abhängig vom Fallverlauf. In der Regel ab Einrichtung der Beistandschaft bis zur Feststellung der Vaterschaft.

Eine Beistandschaft ist nicht möglich, wenn bereits ein Anwalt mit der Geltendmachung der Vaterschaftsfeststellung betraut ist, da eine Doppelvertretung nicht möglich ist.

 

Die Zuständigkeit der Kontaktperson richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes für das die Beistandschaft eingerichtet werden soll. Vorgeburtlich ist der Nachname der Mutter maßgebend. Buchstaben A-O: Frau Katharina Eckardt, Tel.: 05242/963-422, katharina.eckardt@rh-wd.de; Buchstaben P-Z: Frau Inken Wolf, Tel.: 05242/963-367, inken.wolf@rh-wd.de.

Nach einem persönlichem (ggf. telefonischem) Beratungsgespräch kann ein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft gestellt werden. 

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II.3-51.4 Verwaltung und Finanzsteuerung

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück