Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis? Hier erfahren Sie mehr.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobter nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass die Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen ist.
Im Ehefähigkeitszeugnis werden beide Verlobte namentlich genannt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.

Wer stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus? 

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt, Gemeindeverwaltung oder das Konsulat) des Herkunftslandes ausgestellt.

§ 39 Personenstandsgesetz

§ 51 Personenstandsverordnung

Bitte lassen Sie sich vorab beim Standesamt beraten.

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist individuell. Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit bis zu sechs Monaten ab Ausstellung.

Name Preis Beschreibung
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis (40,00 EUR)
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis mit ausländischem Bezug (66,00 EUR)

Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt.

Kontaktpersonen

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Standesamt

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