Für Kinder von Eltern, die im Kita-Anmeldeverfahren für ihr Kind keinen Kindergartenplatz erhalten oder im laufenden Kindergartenjahr neu ein Kinderbetreuungsangebot brauchen (z.B. durch Zuzug), sucht die Stadt ein Betreuungsangebot.

Eltern ohne Kindergartenplatzzusage können bei der Stadt ihren Betreuungsbedarf darstellen und um ein Angebot bitten. Dies erfolgt mit einem Fragebogen zum Betreuungsbedarf. Nach Eingang des Fragebogens zum Betreuungsbedarf prüft die Stadt den elterlichen Bedarf und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Eltern erhalten dann möglichst ein Kinderbetreuungsangebot, z.B. auf freien Plätzen in Kitas, in der Kindertagespflege und in Brückenprojekten.

Dem Einreichen des Fragebogens zum Betreuungsbedarf geht dies voraus:

  • Die Eltern melden ihre Kinder im Anmeldeverfahren im Herbst vor dem neuen Kindergartenjahr direkt in den Kindertageseinrichtungen an und erhalten im Frühjahr von diesen leider keine Zusage bzw. eine Absage.
  • Eltern benötigen im laufenden Kindergartenjahr neu ein Kinderbetreuungsangebot (z.B. durch Zuzug).

Von den Eltern ausgefüllter Fragebogen zum Betreuungsbedarf

Die Stadt wird den Betreuungsbedarf bearbeiten und den Eltern möglichst zeitnah eine Rückmeldung geben.

Bezüglich der Verfahrens nach den Absagen der Kita im Frühjahr des Jahres wird ergänzend auf die entsprechenden Informationsschreiben der Stadt an die Eltern verwiesen.

Das Einreichen des Fragebogens und die Vermittlung eines Betreuungsangebotes durch die Stadt ist gebührenfrei.

Einzelfallorientiert.

Nach der Bedarfsanzeige der Eltern hat das Jugendamt 6 Monate Zeit, den Eltern ein Angebot zu unterbreiten, die Stadt ist aber intensiv um eine zeitnahe Rückmeldung bemüht. Ergänzend wird auf die entsprechenden Informationsschreiben der Stadt an die Eltern aus dem Verfahren nach den Absagen der Kita im Frühjahr des Jahres verwiesen.

Die Vergabe der Kinderbetreuungsangebote außerhalb des Kita-Anmeldeverfahrens erfolgt durch die Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung.

Bei der Stadt eingehende Fragebögen zum Betreuungsbedarf werden in Absprache mit den Kitas und den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege bearbeitet, um Betreuungsplätze für die Kinder zu finden. 

Die Eltern reichen bei der Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung den Fragenbogen zum Betreuungsbedarf ein. Der Fachbereich prüft den Anspruch und unterbreitet den Eltern in Absprache mit den Kitas und Vermittlungsstellen ein Kinderbetreuungsangebot.

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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

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