Haben Sie sich im Ausland Scheiden lassen, dann können Sie sich hier informieren, was es für Möglichkeiten gibt, diese Ehescheidung in Deutschland anerkennen zu lassen.

Die Auslandscheidung wird in folgenden Kategorien unterschieden:

  • Scheidung innerhalb der Europäischen Union (EU)
  • Scheidung in allen übrigen ausländischen Ländern außerhalb der EU
  • Privatscheidungen (z. B. vor einem ausländischen Standesamt oder ausländischem Notar)

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung hängt unter anderem auch von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Deshalb wäre es gut, wenn Sie uns hier kontaktieren würden.

Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung ist sehr individuell geprägt. Was für Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.

Keine

  • Wird für die Entscheidung in Ehesachen das Oberlandesgericht Düsseldorf herangeszogen, können neben der Antragstellung von 25,00 € noch weitere Kosten entstehen.
  • Bei der Bemessung der Gebühr werden insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, Umfang und Schwierigkeit der Amtshandlung sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person berücksichtigt.
  • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Anerkennungsentscheidung, mindestens aber EUR 15,00

Die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb können wir Ihnen leider keine Bearbeitungsdauer nennen.

Ob und wie eine ausländische Scheidung hier im Standesamt beurteilt oder auch anerkannt werden kann, hängt ebenfalls von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. In manchen Fällen muss hier das Oberlandesgericht in Düsseldorf zur Entscheidung herangezogen werden.

Kontaktpersonen

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Standesamt

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