Kindertagespflegeperson betreuen, bilden und erziehen Kinder insbesondere Kinder unter 3 Jahren in ihrem Haushalt oder in anderen Räumen, für die sie eine Pflegeerlaubnis haben. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch kleine Gruppen und eine feste Bezugsperson aus.

Bis zu drei Kindertagespflegepersonen können sich zu einer Großtagespflege zusammenschließen.

Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson erhält für die Kinderbetreuung von der Stadt ein monatliches Kindertagespflegegeld. Das Kindertagespflegegeld umfasst einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und die Erstattung ihrer angemessenen Sachkosten.

Für die Gewährung von Kindertagespflegegeld muss die Kindertagespflegeperson zusammen mit den Eltern den Antrag bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück stellen.

Die Eltern müssen ergänzend einen Antrag auf Kindertagespflege mit der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen stellen.

  • Die Kindertagespflegeperson hat einen Betreuungsvertrag mit den Kindeseltern abgeschlossen.
  • Die Kindertagespflegeperson hat eine gültige Pflegeerlaubnis Kindertagespflege.

Antrag auf Kindertagespflegegeld

Der Antrag auf Kindertagespflegegeld ist von der Kindertagespflegeperson vor Beginn der Kinderbetreuung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, im Regelfall bis spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Antragseingang bei der Stadt.

Der Antrag auf Kindertagespflegegeld ist gebührenfrei.

Einzelfallabhängig; die Entscheidung über den Antrag auf Kindertagespflege soll vor dem Betreuungsbeginn erfolgen.

Die Vermittlung der Kindertagespflegeplätze erfolgt durch die zwei Vermittlungsstellen für Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Kindertagespflegepersonen.

Die Stadt hat hierzu die Evangelische Versöhnungskirchengemeinde beauftragt, die Eltern und Kindertagespflegepersonen zu beraten und Betreuungsplätze zu vermitteln.

 

Die Vermittlung für Rheda erfolgt durch Frau Hellweg:

Di. 15 – 16 Uhr, Fr. 8 – 9 Uhr), Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“, Tel.: 05242/403605, info@sonnenschein-rheda.de

 

Für Wiedenbrück, Lintel, Batenhorst und St. Vit vermittelt Frau Schönbeck:

Ev. Kindertageseinrichtung Krumholzstraße, Tel.: 0176-83125935, schanita@gmx.net

Die Kindertagespflegeperson stellt den Antrag auf Kindertagespflege frühzeitig, aber unbedingt vor dem Betreuungsbeginn bei der Stadt. Die Kindeseltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die vereinbarten Betreuungszeiten auf dem Antrag.

Der Antrag auf Kindertagespflegegeld wird von der Stadt geprüft und darüber entschieden.
Die Kindertagespflegeperson erhält von der Stadt einen Bescheid über das gewährte Kindertagespflegegeld.

Ändern sich die Voraussetzung für die Gewährung des Kindertagespflegegeldes, teilt die Kindertagespflegeperson dies der Stadt unverzüglich mit, und die Gewährung wird entsprechend angepasst.

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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

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