Sie möchten eine Auskunft über Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten? Hier finden Sie alle Informationen.

Da die Steuer-ID bei aktuell gemeldeten Personen im Melderegister der Hauptwohnung gespeichert wird, können Sie bei der zuständigen Meldebehörde Auskunft über die zu Ihnen gespeicherte Steuer-ID erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Steuer-ID an die Meldebehörde bei Neuanmeldungen einige Tage in Anspruch nimmt, in Einzelfällen auch länger. Eine Mitteilung der Steuernummer unmittelbar bei der Anmeldung ist daher nicht möglich, auch wenn diese für eine Arbeitsaufnahme dringend benötigt wird.

Die Sozialversicherungs- bzw. Rentenversicherungsnummer ist kein Bestandteil des Melderegisters und kann daher nicht durch die Meldebehörde mitgeteilt werden.

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet.

Personalausweis

Keine

Keine

Die Steueridentifikationsnummer wird Ihnen direkt Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Bürgerbüro zu erscheinen, besteht die Möglichkeit Ihnen die Steueridentifikationsnummer postalisch zu zustellen.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift