Im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück besteht für das Ausführen von Hunden eine Leinenpflicht.
An folgenden Orten bedarf es in Rheda-Wiedenbrück einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine:
- Im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- Auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- In den Anlagen des Schlossparks und des Schlossgartens
- Auf dem Gelände der Flora Wetsfalica
- In Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Bei öffentlichen Veranstaltungen
- Auf Kinderspielplätzen
Die genauen Bestimmungen können aus den angegebenen Rechtsgrundlagen entnommen werden.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-326