Im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück besteht für das Ausführen von Hunden eine Leinenpflicht.

An folgenden Orten bedarf es in Rheda-Wiedenbrück einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine:

  • Im Zusammenhang bebauter Ortsteile
  • Auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • In den Anlagen des Schlossparks und des Schlossgartens
  • Auf dem Gelände der Flora Wetsfalica
  • In Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Auf Kinderspielplätzen

Die genauen Bestimmungen können aus den angegebenen Rechtsgrundlagen entnommen werden.

Einrichtung

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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