Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist. Es kann eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Frage gestellt werden, die im Vorbescheid beantwortet wird.

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrschaft mit einer Bauvoranfrage einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Auskunft/Antwort zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrschaft bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf schriftlichen Antrag um 1 Jahr möglich.

Es muss ein berechtigtes Interesse an der Antwort bestehen.

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten. Es ist eine konkrete Frage zu stellen.

Keine

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Tarifstelle 2.4.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Je nach Umfang Ihrer Bauvoranfrage zwischen 50,00 Euro (Mindestgebühr) und bis 100 Prozent der Gebühr für eine Baugenehmigung (Maximalgebühr).

Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Sie prüft auch, ob die Entscheidung von der Zustimmung, Erteilung einer weiteren Genehmigung oder der Erlaubnis einer anderen Behörde abhängig ist und welche anderen Behörden zu beteiligen sind. Wenn die Zustimmung anderer Behörden notwendig ist, müssen diese sich innerhalb von zwei Monaten äußern.

Die Bearbeitung dauert sechs Wochen bis vier Monate, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind. 

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauordnung beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter/in. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten. Es ist eine konkrete Frage zu stellen.

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IV.2 Fachbereich Bauordnung

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