Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.

Folgende Angaben werden in der Lebensbescheinigung aufgeführt:

  • Bestätigung, dass die Person lebt, bzw. bei einem Online-Antrag oder der Vorsprache unter Vorlage einer Vollmacht, dass die Person laut Eintrag im Melderegister als lebend geführt wird
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum/-ort
  • letzte Anschrift
  • 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • 119 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
  • § 60 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Sie leben in Rheda-Wiedenbrück und hier auch gemeldet. Eine weitere Voraussetzung für eine Lebensbescheinigung ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • ggf. Nachweis über die Gebührenbefreiung

Keine

9,00 Euro, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung bestehen.

Sofort bei Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen oder fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Gebührenbefreiung wird gewährt, wenn die Bescheinigung zur Vorlage bei einer gesetzlichen Rentenversicherung benötigt wird.

Die Lebensbescheinigung wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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