Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

§ 11 Absatz 1 Personalausweisgesetz

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück

Personalausweis

Keine

Keine

Bezüglich des Verfahrensablauf erhalten die alle dafür nötigen Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

Einrichtungen

Kontaktpersonen

Vollständige Kontaktdaten einblenden

Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift