Suche ...
Sie haben ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet oder begünstigt ist. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchte.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie:
- eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein formloser und schriftlicher Antrag notwendig. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer des Objektes
- Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers
Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
keine
ca. 2 Wochen
Sie können die Auskunft telefonisch oder schrifltich einholen. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben die oben genannten erforderlichen Unterlagen bei.
Einrichtung
-
III.3 Fachbereich Bauordnung
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-377
Vollständige Kontaktdaten einblenden
III.3 Fachbereich Bauordnung
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Sie haben ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet oder begünstigt ist. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchte.
Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein formloser und schriftlicher Antrag notwendig. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer des Objektes
- Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers
Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie:
- eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Sie können die Auskunft telefonisch oder schrifltich einholen. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben die oben genannten erforderlichen Unterlagen bei.
ca. 2 Wochen
keine
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/496750/showSie möchten bauen, umbauen, umnutzen oder abbrechen?
Sie möchten Ihr Grundstück teilen oder benötigen Informationen zum Bauordnungsrecht?
Wir helfen Ihnen weiter.
Wir beantworten gerne auch im persönlichen Gespräch Ihre Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung sind für Sie und Ihre Architektin und Ihren Architekten die erste Anlaufstelle in allen baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Bauberatung, bei der Sie sich frühzeitig und kompetent beraten lassen können.
Der Fachbereich nimmt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Rheda-Wiedenbrück grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.