Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen. Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • derzeitige Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden: Vorname(n) und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.

§ 46 Bundesmeldegesetz, § 47 Bundesmeldegesetz

Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen. Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

Ausweisdokumente und der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.

Keine

Verwaltungsgebühr bei manueller Auskunftserteilung: EUR 10 je ausgewähltem Einwohner oder Einwohnerin Verwaltungsgebühr bei automatisierter Auskunftserteilung: zwischen EUR 200 - 3.000

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 1 Woche. Die Melderegisterauskunft wird zeitnah bearbeitet.

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n) Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach. Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit. Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

Vollständige Kontaktdaten einblenden

Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift