Sie möchten sich von Ihrer Ausweispflicht befreien lassen? Hier finden Sie Informationen.

Für Deutsche ab 16 Jahren gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Personen, die z.B. handlungs- oder einwilligungsunfähig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen.

Beim Bürgerbüro können Sie als Ausweispflichtige*r einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück gemeldet sind. Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

  • Meldegesetz NW
  • Melderechtsrahmengesetz

Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Für die ausweispflichtige Person ist ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt. In diesem Fall ist die Bestellung des Amtsgerichts dem Antrag beizufügen.
  2. Die ausweispflichtige Person ist handlungs- oder einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten. In diesem Fall ist die öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen. Soll die weitere Korrespondenz über die/den Bevollmächtigte/n laufen, muss dies aus der Vollmacht hervorgehen.
  3. Die ausweispflichtige Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Aufenthalt in einer Einrichtung notwendig, falls die zu befreiende Person dort nicht gemeldet ist.
  4. Die ausweispflichtige Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die ausweispflichtige Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.

Die Antragsstellung ist erst dann möglich, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).
Die Befreiung kann mit dem unter Downloads aufgeführten Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“ – alternativ auch formlos – beantragt werden.
Nach Prüfung des Antrags wird das Ergebnis der ausweispflichtigen Person bzw. der/dem Betreuer*in bzw. Bevollmächtigten auf dem Postweg zugesandt. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antrag.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  1. Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Downloads)
  2. bisherige Ausweisdokumente der betroffenen Person (es darf weder ein gültiger Personalausweis noch ein gültiger Reisepass existieren)
  3. Bestellung des Amtsgerichts bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht (falls nicht die ausweispflichtige Person den Antrag stellt)
  4. gültiges Ausweisdokument der Person, die den Antrag stellt (Betreuer*in/Bevollmächtigte*r)
  5. Ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung

Keine

Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Einzelfallabhängig

Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.

Die Beantragung der Ausweispflicht erfolgt Vorort im Bürgerbüro.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift