Für das Kreisgebiet Gütersloh haben Bezieher von Sozialleistungen Anspruch auf ein Sozialticket.
Berechtigt sind alle, die mit dem Geld rechnen müssen: Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld.
Mit dem TeutoEms Ticket können Sie richtig sparen: Das TeutoEms Ticket gilt für eine Person, rund um die Uhr, einen Kalendermonat lang und kostet 35 € im Monat. Es hat keine Altersgrenze und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Für Fahrten außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des TeutoEms Tickets kann ein günstigtes Anschlussticket des WestfalenTarifs gekauft werden.
Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld.
- einen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein oder einen Schülerausweis
- den Leistungsbescheid
Die Kundenkarte ist für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig.
Für das Ausstellen der Kundenkarte durch uns fallen keine Kosten an. Die Fahrkarten erwerben Sie beim Anbieter.
Circa 2-3 Werktage.
Das TeutoEms Ticket gibt es nur für Berechtigte.
Diese benötigen als Nachweis dafür die kostenlose Kundenkarte.
Die Kundenkarte aber allein stellt kein Fahrticket dar, sondern berechtigt, bis zum Ablauf der Gültigkeit nach Bedarf das TeutoEms Ticket in den Bussen oder anderen Verkaufsstellen zu kaufen.
Die Kundenkarte ist erst dann gültig, wenn sie von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist.
Das TeutoEms Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ist nur dann gültig, wenn die Kundenkartennummer darauf eingetragen wurde.
Die Abteilung Soziales der Stadt Rheda-Wiedenbrück stellt Ihnen Ihre Kundenkarte unter Vorlage der notwendigen Dokumente aus.
Legen Sie der Abteilung Soziales Ihren aktuellen Leistungsbescheid sowie einen Lichtbildausweis vor. Dies ist per Post, per E-Mail und persönlich während der Öffnungszeiten möglich. Im Anschluss erhalten Sie die Kundenkarte, mit der Sie berechtigt sind, das Ticket zu erwerben.
Einrichtung
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II.2-50.1 Soziales
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-439
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Faxnummer: 05242 963-297