Für Kinder, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, können Leistungen der Bildung Teilhabe beantragt werden.

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:  

 

Schulbedarf

Mit dem sogenannten Schulbedarfspaket können z.B. Schulranzen, Stifte, Taschenrechner, Kopierkosten und Mappen finanziert werden. Dazu werden jährlich zum 01. August und zum 01. Februar Leistungen ausgezahlt.

 

Lernförderung

Die Kosten für eine angemessene Nachhilfe können auf Antrag erstattet werden, wenn die Notwendigkeit der Lernförderung von der Schule bestätigt wird.


Mittagessen

Nimmt Ihr Kind in der Schule, Kita oder in der Kindertagespflege am gemeinsamen Mittagessen teil, können diese Kosten vollständig übernommen werden.


Tagesausflüge und Klassenfahrten

Wenn die Schule, Kita oder Tagespflege mehrtägige

Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, können die

Kosten übernommen werden.


Schülerbeförderung

Sie können die Fahrtkosten zu der nächstgelegenen Schule erhalten, wenn diese nicht zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden kann und die Kosten nicht vollständig vom Schulträger (z.B. vom Kreis oder der Kommune) übernommen werden.


Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Den Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren, zu engagieren, dort mitzumachen und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Dieser Anspruch besteht für Kinder und Jugendliche biszur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es stehen Leistungen in Höhe von monatlich 15,00 € (bzw. 180,00 € im Jahr) für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung. Das kann z.B. für den Sportverein, die Musikschule oder die Ferienfreizeit eingesetzt werden.

Für alle Förderungen, abgesehen vom Schulbedarf, ist das Jobcenter des Kreises Gütersloh zuständig.

Sachgebiet Bildung und Teilhabe
Postfach 1665

33246 Gütersloh

Telefon: 05241 - 85 4469

Fax: 05241 - 85 4351

E-Mail: but@kreis-guetersloh.de

Für die Gewährung des Schulbedarfs ist der Träger zuständig, der dem Kind die Sozialleistung (s.u.) gewährt. Der Träger benötigt zur Bewilligung des Schulbedarfs eine aktuelle Schulbescheinigung.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Wohngeld (WoGG) oder
  • Kinderzuschlag (KiZ) nach dem Bundkindergeldgesetz (BKGG) oder
  • Sozialhilfe (SGB XII) oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende – Bürgergeld – (SGB II) beziehen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Diese werden lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh im Themenfeld Jobcenter Kreis Gütersloh.

Die Antragstellung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen.

Keine

Abhängig von der Anzahl der Antragseingängen.

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Es ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag beim Jobcenter des Kreises Gütersloh erforderlich.

Nach Antragstellung erhält das Kind eine Bildungskarte, über die alle Förderungen abgerechnet werden. Für die Lernförderung und die Schülerbeförderung sind gesonderte Unterlagen notwendig, sie können nicht ohne weitere Bearbeitung über die Bildungskarte abgerechnet werden. Nähere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh.

Einrichtung

Kontaktpersonen

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II.2-50.1 Soziales

Anschrift

  • Bahnhofsplatz 12 - 14

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück