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Die Verwendung des Stadtwappens ist grundsätzlich der Stadtverwaltung vorbehalten. Unter strengen Voraussetzungen ist die Verwendung jedoch mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters zulässig.
Das Wappen der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück zulässig.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.
Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
- Es muss sich um einen Einzelfall handeln
- Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen.
- Das Ansehen der Stadt darf durch den beabsichtigten Gebrauch nicht gefährdet oder geschädigt werden und jeder Anschein eines amtlichen Charakters ist zu vermeiden.
- Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.
Schriftlicher, formloser Antrag mit folgenden Informationen:
- möglichst umfassende Darstellung des Nutzungszweckes
- visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen
Es gibt keine Frist. Bedenken Sie jedoch, dass eine Verwendung erst nach der Erteilung der Genehmigung möglich ist.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Die Verwendung eines Wappens einer Stadt kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Rechte des Wappeninhabers verletzen, genauer: Das Namensrecht bspw. aus § 14 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 12 BGB analog. Da das Namensrecht hier ausweislich der Rechtsprechung des BGH auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe und auch ohne, dass das Stadtwappen Verkehrsgeltung erlangt haben müsste, verletzt werden kann, ist daher auch in diesem Zusammenhang eine genaue Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage, insbesondere das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, von Nöten.
Sie können einen Antrag online, per E-Mail oder postalisch stellen. Bitte legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Einrichtung
-
I.1-10 Organisation und zentraler Service
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-273
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Faxnummer: 05242 963-499
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Telefonnummer: 05242 963-269
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Faxnummer: 05242 963-499
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-272
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Faxnummer: 05242 963-499
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Telefonnummer: 05242 963-426
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Faxnummer: 05242 963-499
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I.1-10 Organisation und zentraler Service
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-235
Telefax: 05242 963-499
Die Verwendung des Stadtwappens ist grundsätzlich der Stadtverwaltung vorbehalten. Unter strengen Voraussetzungen ist die Verwendung jedoch mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisters zulässig.
Das Wappen der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück zulässig.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.
Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Schriftlicher, formloser Antrag mit folgenden Informationen:
- möglichst umfassende Darstellung des Nutzungszweckes
- visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen
- Es muss sich um einen Einzelfall handeln
- Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen.
- Das Ansehen der Stadt darf durch den beabsichtigten Gebrauch nicht gefährdet oder geschädigt werden und jeder Anschein eines amtlichen Charakters ist zu vermeiden.
- Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.
Sie können einen Antrag online, per E-Mail oder postalisch stellen. Bitte legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Es gibt keine Frist. Bedenken Sie jedoch, dass eine Verwendung erst nach der Erteilung der Genehmigung möglich ist.
Die Verwendung eines Wappens einer Stadt kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Rechte des Wappeninhabers verletzen, genauer: Das Namensrecht bspw. aus § 14 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 12 BGB analog. Da das Namensrecht hier ausweislich der Rechtsprechung des BGH auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe und auch ohne, dass das Stadtwappen Verkehrsgeltung erlangt haben müsste, verletzt werden kann, ist daher auch in diesem Zusammenhang eine genaue Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage, insbesondere das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, von Nöten.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/478788/showDie Abteilung Organisation und zentraler Service ist Teil des Fachbereichs Zentrale Dienste. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Organisation und Innovation innerhalb der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Damit einhergehende Themen sind z.B. Digitalisierung/E-Governement, Prozessmanagement, Organisationsuntersuchungen, Stellenbeschreibungen und -Bewertungen sowie Ideenmanagement. Auch die zentrale Beschaffung von Büromaterialien oder das Fuhrparkmanagement sind hier angesiedelt.
Das Stadtarchiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit.
Auch die Koordination der Städtepartnerschaften mit Oldenzaal (Niederlande), Palamós (Katalonien/Spanien), den Kantonen Aouda und Adjengre (Togo) ist eine Aufgabe der Abteilung.
Daneben werden von hier die Aufgaben des sog. "Wahlamtes" wahrgenommen und die Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.