Im Rahmen der Förderung des Engagements für Klimaschutz bietet die Stadt Rheda-Wiedenbrück ihren Bürger*innen die Möglichkeit zur Förderung verschiedener Klimaschutzmaßnahmen. Hier finden Sie den ab dem 25.08.2025 den nutzbaren Antrag zum Förderprogramm.

Mit dem Förderprogramm „Aktiv für Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück“ möchte die Stadt Rheda-Wiedenbrück Sie persönlich bei Ihrem Engagement für den Klimaschutz unterstützen.
Die konkreten Ziele der Förderung sind:

  • Einsparung von Emissionen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
  • Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten.
  • Förderung einer emissionsarmen und klimafreundlichen Mobilität.
  • Mehr Beteiligung der Bürger*innen am lokalen Klimaschutz.
  • Öffentlichkeitswirksame Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit mit dem lokalen Fachhandwerk.

Antragsberechtigte:

  • Volljährige Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück
  • Mieter*innen und Eigentümer*innen von Immobilien in Rheda-Wiedenbrück
  • Gemeinnützige Vereine und Genossenschaften aus Rheda-Wiedenbrück

Andere Unternehmen und Institutionen sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Voraussetzungen:

Die vollständigen Informationen zum Antrag sind in der Förderrichtlinie nachzulesen.

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Fördergegenstand abhängig und werden in der Förderrichtlinie detailliert aufgeführt.

In der Regel erforderlich:

  • Angebotsbeleg

Teilweise zusätzlich erforderlich:

  • Unterlagen zu den technischen Daten des Fördergegenstandes
  • Fotos der Maßnahme
  • Projektskizze

Die erforderlichen Unterlagen werden im Online-Antrag abgefragt.

Förderanträge sind im Zeitraum zwischen dem 25.08.2025 und dem 25.09.2025 zu stellen.

Die Antragstellung ist mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Vorraussichtlich Mitte bis Ende Oktober

Sollte das Förderprogramm überzeichnet sein, wird per Losverfahren über die Reihenfolge der Antragsbearbeitung entschieden.

Die maximale Fördersumme pro Haushalt beträgt 2.000 €.

Bewilligte Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.

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III.2-61.2 Klima, Mobilität und Stadterneuerung

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