Wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, müssen Sie diese beantragen. Dafür wird ein Elternbeitrag gemäß der Satzung über die Elternbeiträge für Kindertagespflege der Stadt Rheda-Wiedenbrück erhoben.
Kindertagespflegepersonen müssen gemeinsam mit den Eltern einen Antrag auf Kindertagespflegegeld stellen.
Kindertagespflege zeichnet sich durch kleine Gruppen und eine feste Bezugsperson aus. Der Antrag auf Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist im Fachbereich Jugend, Bildung und Sport, Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung, zu stellen. Die Elternbeiträge werden gemäß der Elternbeitragssatzung aus dem Familienbruttoeinkommen berechnet.
Die Kindertagespflegeperson erhält für die Betreuung eine laufende Geldleistung (Kindertagespflegegeld).
Das Kindertagespflegegeld umfasst einen Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung und die Erstattung angemessener Sachkosten,
SGB VIII, KiBiz
Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung.
Vor dem ersten Lebensjahr muss Berufstätigkeit oder ein sonstiger wichtiger Grund für die Notwendigkeit der Kinderbetreuung nachgewiesen werden.
Antrag auf Kindertagespflegegeld
Kopie des Betreuungsvertrages
Antrag auf Kindertagespflege und Einkommensunterlagen der Eltern
Bewilligung ab Antragseingang
Spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Bis zum Betreuungsbeginn
Der Antrag kann nur in Verbindung mit dem Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege gestellt werden. Zusätzlich werden die Einkommensnachweise der Eltern und eine Kopie des Betreuungsvertrages benötigt.
Sie können den Antrag bei den auf dieser Seite genannten Ansprechpersonen stellen. Legen Sie hierbei die oben genannten erfoderlichen Unterlagen bei. Antragsvordrucke finden Sie auf dieser Seite.
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Einrichtung
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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
- Faxnummer: 05242 963-599
- E-Mail: kinderbetreuung@rh-wd.de
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