Als Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen. Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als 3 Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten. Die Erlaubnis können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen.

§ 43 SGB VIII

  • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet.
  • Sie zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
  • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
  • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
  • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor. 
  • Gesundheitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis Masernschutz
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs (QHB)
  • Erfolgreiche Teilnahme Erste-Hilfe für Erzieher*innen
  • Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, müssen Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
  • Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt. Ihre persönliche Eignung wird geprüft. Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft. Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

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