Sie sind Eigentümer*in eines historisch wertvollen Gebäudes und möchten Ihr Gebäude vor Zerstörung und Eingriffen schützen? Dann können Sie die Eintragung Ihres Gebäudes oder Objektes in die Denkmalliste beantragen. Sie erhalten dadurch die Möglichkeiten auf Begünstigungen - aber auch die Pflichten das Denkmal instand zu halten.

Denkmäler sind Objekte, insbesondere Gebäude, an deren Erhalt die Öffentlichkeit ein Interesse hat. Diese Objekte werden in die Denkmalliste eingetragen.

In Rheda-Wiedenbrück sind 290 Objekte (Stand: 31.12.2018) in die Denkmalliste eingetragen. Der Denkmalbestand umfasst Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler. Sind für eine Sache die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Denkmalwert nach dem Denkmalschutzgesetz NRW erfüllt, ist das Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Ein Ermessen, ob eingetragen werden soll, besteht nicht. Der Impuls für ein Eintragungsverfahren kann dabei von den Denkmalbehörden selbst, wie auch von der Bürgerschaft angestoßen werden.

Die Untere Denkmalbehörde führt diese Denkmalliste. Sie steht allen Interessierten zur Einsicht offen. Eingetragen ist die Kurzbezeichnung des Denkmals, dessen Lage und die Denkmalwertbegründung.

Wenn Sie Ihr Gebäude als Denkmal eintragen lassen möchten, können Sie diesen Eintrag beantragen. Aufgrund Ihres Antrages wird geprüft, ob das Gebäude die Denkmaleigenschaften besitzt – wenn dies der Fall ist, kann eine Eintragung in die Denkmalliste erfolgen.

Durch Eintragung Ihres Gebäudes oder Objektes in die Denkmalliste haben Sie die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel zur Instandhaltung des Denkmals zur beantragen, zusätzlich können Sie Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Den Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung können Sie ebenfalls bei der Stadtverwaltung beantragen. 

Keine

Die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste ist kostenfrei.

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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück