Wenn Sie, Ihr Kind oder ein Tier von einem Hund gebissen oder in gefahrendrohender Weise angesprungen wurden, können Sie dies dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung melden.
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Landeshundegestz NRW. Wenn ein Hund dennoch z.B. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen hat, oder aber einen anderen Hund gebissen hat ohne zuvor angegriffen worden zu sein oder aber trotz artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen hat, kann der Hund als im Einzelfall gefährlich eingestuft werden.
Gleiches gilt, wenn Hunde gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen, wenn Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind oder mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist.
Als geschädigte Partei haben Sie die Möglichkeit einen solche Vorfälle bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück zu melden.
Im Abstimmung mit der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh können gegenüber der Halter*in Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Vorfälle getroffen werden.
Ein Hund gilt nicht bereits als bissig, wenn er allein zur Verteidigung einer Aufsichtsperson oder zur eigenen Verteidigung gebissen hat. Ebenso wenig rechtfertigt ein arttypisches "Schnappen" als Schreck- oder Abwehrreaktion die Feststellung der Bissigkeit, soweit dadurch keine Verletzungen verursacht wurden. Sofern ein Beißvorfall zwischen Hunden vorliegt, begründen Spielen, Raufen und andere artgemäße Verhaltensweisen von Hunden allein nicht die Feststellung der Bissigkeit. Hinzukommen müssen hier weitere Umstände, z.B. eine erhebliche Verletzung eines Tieres oder Beißen trotz erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik.
Sie, Ihr Kind oder ein Tier wurden von einem Hund gebissen oder in gefahrendrohender Weise angesprungen
gegebenenfalls Fotos der Verletzungen, Atteste und vergleichbare Belege.
Die Meldung sollte zeitnah nach dem Vorfall erfolgen, damit der Sachverhalt schnell aufgeklärt werden kann.
Keine
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität des Sachverhalts.
Die Meldung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück dient einem anderen Zweck als die Strafanzeige bei der Polizei. Sie können bei allen Polizeidienststellen eine Strafanzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen.
Nach Ihrer Meldung wird der Sachverhalt geprüft. Hierzu werden die Betroffenen und Zeugen gehört, ggf. weitere Unterlagen angefordert und bewertet. Im Anschluss kann angeordnet werden, dass der betroffene Hund von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh begutachtet wird. Nach der Begutachtung kann der Hund als gefährlich eingestuft werden.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-230
-
Faxnummer: 05242 963-222
-
-
Telefonnummer: 05242 963-326