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Sie möchten per Briefwahl Ihre Stimme abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt im Rathaus abzugeben.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen:
In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Bei einer schriftlichen Beantragung Ihres Wahlscheins ist es notwendig, dass Sie immer Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre komplette Anschrift und Ihr Geburtsdatum im Antrag nennen.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument
Für eine schriftliche Beantragung: Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die ggf. anfallenden Postlaufzeiten. Es wird daher eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Sollte sich der Zeitpunkt der Antragstellung zu nah am Wahltag befinden, sollte die persönliche Vorsprache und Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevorzugt werden.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so an die Stadtverwaltung absenden oder dort einwerfen, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Uhrzeit, bis wann der Wahlbrief am Wahltage spätestens vorliegen muss, kann von Wahl zu Wahl variieren. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl der jeweiligen Wahl, außerdem die in der örtlichen Presse dazu erscheinenden Hinweise ein bis zwei Wochen vor dem Wahltag, sowie die Wahlbekanntmachung, die im Vorfeld der Wahl im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück veröffentlicht wird.
Sollten Sie Ihren Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen nicht erhalten, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei einer der nebenstehenden Kontaktpersonen, ob Ihr Antrag überhaupt beim Wahlamt eingegangen ist und bereits bearbeitet wurde. Sollte die Sendung ggf. auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird Ihnen von Seiten des Wahlamts das weitere Vorgehen erläutert.
Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- persönlich bei Vorsprache im Wahlamt im Rathaus in Rheda unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder eines Ausweisdokuments,
- schriftlich,
- per E-Mail und
- über das Formular für den Onlinewahlscheinantrag (OLIWA)
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und somit nicht möglich.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Ansonsten werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt oder können durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und hat sich auf Verlangen bei der Stadtverwaltung auszuweisen.
Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt:
- ein amtlicher Stimmzettel,
- ein amtlicher farbiger Stimmzettelumschlag,
- ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehener, farbiger Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Farben von Stimmzettel(n), Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag variieren von Wahl zu Wahl.
Einrichtung
-
I.1-10 Organisation und zentraler Service
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-273
-
Faxnummer: 05242 963-499
-
-
Telefonnummer: 05242 963-269
-
Faxnummer: 05242 963-499
-
-
Abteilungsleitung
-
Telefonnummer: 05242 963-272
-
Faxnummer: 05242 963-499
-
-
Telefonnummer: 05242 963-426
-
Faxnummer: 05242 963-499
Vollständige Kontaktdaten einblenden
I.1-10 Organisation und zentraler Service
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-235
Telefax: 05242 963-499
Sie möchten per Briefwahl Ihre Stimme abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt im Rathaus abzugeben.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen:
In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Bei einer schriftlichen Beantragung Ihres Wahlscheins ist es notwendig, dass Sie immer Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre komplette Anschrift und Ihr Geburtsdatum im Antrag nennen.
Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument
Für eine schriftliche Beantragung: Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- persönlich bei Vorsprache im Wahlamt im Rathaus in Rheda unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder eines Ausweisdokuments,
- schriftlich,
- per E-Mail und
- über das Formular für den Onlinewahlscheinantrag (OLIWA)
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und somit nicht möglich.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Ansonsten werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt oder können durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und hat sich auf Verlangen bei der Stadtverwaltung auszuweisen.
Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt:
- ein amtlicher Stimmzettel,
- ein amtlicher farbiger Stimmzettelumschlag,
- ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehener, farbiger Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Farben von Stimmzettel(n), Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag variieren von Wahl zu Wahl.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die ggf. anfallenden Postlaufzeiten. Es wird daher eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Sollte sich der Zeitpunkt der Antragstellung zu nah am Wahltag befinden, sollte die persönliche Vorsprache und Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevorzugt werden.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so an die Stadtverwaltung absenden oder dort einwerfen, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Uhrzeit, bis wann der Wahlbrief am Wahltage spätestens vorliegen muss, kann von Wahl zu Wahl variieren. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl der jeweiligen Wahl, außerdem die in der örtlichen Presse dazu erscheinenden Hinweise ein bis zwei Wochen vor dem Wahltag, sowie die Wahlbekanntmachung, die im Vorfeld der Wahl im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück veröffentlicht wird.
Sollten Sie Ihren Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen nicht erhalten, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei einer der nebenstehenden Kontaktpersonen, ob Ihr Antrag überhaupt beim Wahlamt eingegangen ist und bereits bearbeitet wurde. Sollte die Sendung ggf. auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird Ihnen von Seiten des Wahlamts das weitere Vorgehen erläutert.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14941/showDie Abteilung Organisation und zentraler Service ist Teil des Fachbereichs Zentrale Dienste. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Organisation und Innovation innerhalb der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Damit einhergehende Themen sind z.B. Digitalisierung/E-Governement, Prozessmanagement, Organisationsuntersuchungen, Stellenbeschreibungen und -Bewertungen sowie Ideenmanagement. Auch die zentrale Beschaffung von Büromaterialien oder das Fuhrparkmanagement sind hier angesiedelt.
Das Stadtarchiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit.
Auch die Koordination der Städtepartnerschaften mit Oldenzaal (Niederlande), Palamós (Katalonien/Spanien), den Kantonen Aouda und Adjengre (Togo) ist eine Aufgabe der Abteilung.
Daneben werden von hier die Aufgaben des sog. "Wahlamtes" wahrgenommen und die Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.