Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden.
Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können ist ein Leichenpass erforderlich. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber nocht nicht beurkundet werden konnte.
- Todesbecheinigung
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau durch das Gesundheitsamt oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO
- Bestätigung über die ordnungsgemäße Einsargung
Name | Preis | Beschreibung |
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Leichenpass | (25,00 EUR) |
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
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Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-326