Hier können Sie erfahren, wie Sie als Erwachsener Ihren Geburtsnamen ändern können.
Wiederannahme eines früheren Geburtsnamens
Wenn sich Ihr Geburtsname durch Erwachsenenadoption oder eine Einbenennung geändert hat, können Sie dies durch eine einfache Erklärung vor uns widerrufen.
Was für Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, können Sie beim Standesamt erfahren.
Was für Unterlagen benötigt werden, können Sie gerne im Standesamt erfahren.
Name | Preis | Beschreibung |
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Bescheinigung über die Namensänderung | (12,00 EUR) | |
Erklärung zur Namensführung | (30,00 EUR) |
Die Bearbeitungsdauer ist individuell verschieden.
Wird die Erklärung beim registerführenden Standesamt abgegeben, ist die Namensänderung sofort wirksam. Geben Sie Ihre Erklärung beim Wohnsitzstandesamt ab und ist dieses Standesamt nicht registerführend, wird die Erklärung erst dann rechtswirksam, wenn Sie beim registerführenden Standesamt eingegangen ist.
Einrichtung
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Standesamt
- Telefonnummer: 05242 9040-93
- Faxnummer: 05242 9040-91
- E-Mail: standesamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 9040-95
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Faxnummer: 05242 9040-91
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Faxnummer: 05242 9040-91
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Telefonnummer: 05242 9040-93
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Faxnummer: 05242 9040-91